Erklärung zur Vergütungspolitik
Vector Asset Management S.A. („VAM“)
Der Zweck dieser Erklärung zur Vergütungspolitik besteht darin, den Anlegern die Einzelheiten der VAM-Vergütungspolitik gemäß Richtlinie 2009/65/EG, die für alle von ihr verwalteten OGAW-Fonds gilt, zur Verfügung zu stellen.
Eine gedruckte Version der VAM-Vergütungspolitik ist auf Anfrage kostenlos erhältlich.
Zweck und Geltungsbereich der Vergütungspolitik
Die Vergütungspolitik von VAM ist darauf ausgerichtet, die persönlichen Ziele der Mitarbeiter mit den langfristigen Interessen von VAM sowie der von VAM verwalteten Fonds in Einklang zu bringen. Sie zielt darauf ab, Anreizpraktiken entgegenzuwirken, die Mitarbeiter dazu ermutigen könnten, unnötige Risiken einzugehen.
Die Richtlinie gilt für alle Mitarbeiter, deren Aktivitäten einen wesentlichen Einfluss auf die Risikoprofile von VAM oder der von VAM verwalteten Fonds haben. Hierzu zählen unter anderem der Verwaltungsrat, Mitglieder von Kontrollfunktionen, Risikoträger und alle sonstigen Mitarbeiter, die eine Vergütung beziehen, aufgrund derer sie sich in derselben Einkommensstufe wie Risikoträger befinden.
Beschreibung der Vergütungsstruktur
Die Vergütung enthält nur einen fixen Bestandteil. Bei VAM gibt es keinen variablen Vergütungsbestandteil.
Feste Vergütung Die feste Vergütung ist definiert als Grundgehalt zuzüglich der wesentlichen vom Unternehmen gebotenen Leistungen, zu denen Dienstwagen und Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung gehören können.
Vergabeverfahren für die Vergütung: Die Verantwortung für den Vergütungsprozess bei VAM liegt beim Verwaltungsrat.
This fixed structure of remuneration does not encourage any risk‐taking with respect to sustainability risks and therefore complies with Regulation 2019/2088 on sustainability-related disclosures in the financial services sector (SFDR)